IMPRESSUM

Uhsler Baugeschäft GmbH
Martin-Binder-Ring 3-5
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Geschäftsführer: Norbert Uhsler
Dipl. Bau Ing. (FH)

Handelsregister: HRB 176690

Registergericht: Ingolstadt

Kontakt:
Tel.: +49 (0) 84 41 / 4 08 18-0
Telefax: +49 (0) 84 41 / 4 08 18-20
info@uhsler-bau.de

USt.-ID.-Nr.: 128595307

Handwerkskammer: München und Oberbayern

Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a Gewerbeordnung (Bauträger)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

Produktion: Adverma Advertising & Marketing GmbH
Lilienthalstraße 17
D-85296 Rohrbach
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: +49 (0) 84 42-96 78-0
info@adverma.de
www.adverma.de

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf den Seiten der Uhsler Team-Bau GmbH sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Die Uhsler Team-Bau GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich die Uhsler Team-Bau GmbH hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen.

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

  • · Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • · Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

  • · Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
    • · eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
    • · eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • · Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 – Az. 19 U 2/00 – des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein „virtuelles Hausrecht“  einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.

Quellenangaben für die verwendeten
 Bilder und Grafiken

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© Karriere: Alessandro Biascioli
© Referenzen: Nusara Promsiri

Andere Quellen:

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© Leistungen: Uhsler